Parkordnung

1. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts im Park mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

2. Es ist untersagt, Tiere zu necken, eingehegte Anlagen zu betreten und Einfriedungen zu übersteigen.

3. Das Verlassen der Wege ist nicht erlaubt. Das Spazieren in der Hirschwiese ist verboten!

4. Füttern ist nur an den dafür vorgesehenen Fütterungsstellen und mit dem von uns angebotenen Futter erlaubt.

5. Das Abreissen von Pflanzen und Sträuchern ist strengens verboten.

6. Wurfgeschosse, Taschenmesser und andere gefährliche Gegenstände sind nicht erlaubt und müssen am Eingang abgegeben werden.
Angetrunkenen Personen wird der Eintritt untersagt.

7. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art dürfen nur zu privaten (Souvenier)Zwecken erfolgen. Jegliche Verwertung für gewerbliche, kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke – auch auf privaten Homepages – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Genehmigung ist verboten.

8. Eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Parkordnung kann den sofortigen Ausschluss aus dem Park zur Folge haben.

9. Sicherheitshinweise:
Wir weisen Sie ausdrücklich auf die Gefahren hin, die sich aus dem Betrieb und dem Besuch eines Parks ergeben können: es handelt sich in weiten Teilen um naturbelassenes Gelände. Auf den Wegen können Wurzeln, verschobene Platten, Kot von Tieren oder ähnliche Begebenheiten Hindernisse bereiten. Es besteht Sturzgefahr. Der Kontakt mit freilaufenden Tieren und den Pflanzen und Bäumen des Geländes kann zu Verschmutzungen Ihrer Kleidung führen.

10. Zutritt von Kindern, Haftung von Aufsichtspflichtigen:
Kindern unter 13 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger aufsichtspflichtiger Erwachsener gestattet. Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, tragen die Aufsichtspflichtigen bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht die Verantwortung.

11. Dem Betriebspersonal ist Folge zu leisten.

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